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Hinweisgeber-Portal: Sicherer Schutz für Hinweisgeber

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgeber-Portal kein Eingangskanal für Beschwerden darstellt. Bei Beschwerden gegen unser Haus, verweisen wir an dieser Stelle auf unser Impressum.

Integres und regelkonformes Verhalten ist die Grundlage unseres Erfolges und hat für uns höchste Priorität. Wir sind stets bemüht Fehlverhalten vorzubeugen bzw. konsequent zu ahnden. Daher sind wir auch stets offen für Hinweise auf kriminelle Handlungen sowie Gesetzesverstöße und Verstöße gegen regulatorische Anforderungen (z.B.  Betrug, Korruption oder Geldwäsche) im Zusammenhang mit unserem Hause. 

Zusätzlich zu den üblichen Kontaktwegen, haben wir mit der Bundesanzeiger Verlag GmbH das Hinweisgeber-Portal eingerichtet, über das Kunden, Mitarbeiter und Dritte online Hinweise geben können. Wenn Sie über dieses System einen Hinweis abgeben möchten, können Sie dies namentlich oder anonym tun. Die Bundesanzeiger Verlag GmbH werden Ihre Angaben in jedem Fall streng vertraulich behandeln und die schutzwürdigen Interessen aller Beteiligten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen. Bitte legen Sie sich ein Postfach im Hinweisgeber-Portal an, über das man sie kontaktieren kann, falls Rückfragen entstehen oder um Ihre Meldung später mit weiteren Informationen zu ergänzen. Die Kommunikation über das Postfach kann – sofern gewünscht – auch anonym erfolgen. Das Hinweisgeber-Portal dient ausschließlich dazu, auf vermutete kriminelle Handlungen sowie Gesetzesverstöße und Verstöße gegen regulatorische Anforderungen aufmerksam zu machen. Bitte berücksichtigen Sie bei der Abgabe eines Hinweises, dass Verdächtigungen und Anschuldigungen gegen Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner schwerwiegende Konsequenzen haben können. Wir möchten Sie daher bitten, das Hinweisgeber-Portal verantwortungsvoll zu nutzen. Ein Missbrauch zu anderen Zwecken kann einen Straftatbestand darstellen. 

Der Zugang zu dem Hinweisgeber-Portal finden Sie hier: 

https://rwgosthannover.hinweisgeberportal.de 

Ferner besteht die Möglichkeit neben dem digitalen Hinweisgeber-Portal die folgenden Meldekanälen über den Bundesanzeiger Verlag GmbH zu nutzen: 

Telefon: 0800-1234-205 

E-Mail: hinweisgeberportal@bundesanzeiger.de 

Post: Hinweisgeberdienst c/o Bundesanzeiger Verlag GmbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln 

 

Das Service-Personal der Bundesanzeiger Verlag GmbH nimmt Meldungen für uns über die genannten Meldekanäle entgegen und stellt uns diese im digitalen Hinweisgeber-Portal bereit, somit erfolgt die Bearbeitung aller Fälle zentral über die Meldestelle im Unternehmen. 

Natürlich wird das Service-Personal der Bundesanzeiger GmbH auch in diesem Rahmen die gesetzlich gebotene Vertraulichkeit gewährleisten.  

Ebenso verbleibt natürlich die Möglichkeit den fraglichen Sachverhalt bei den zuständigen Behörden zu melden.